Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 10 Zumutbarkeit
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-1 (1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-2 (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/10#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sowie an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes entsprechend.
Wird zitiert von 209 Entscheidungen zu § 10 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 09.04.2021 – L 12 AS 1677/19Zitiert von 5
- LSG Hessen, 21.05.2025 – L 6 AS 444/22Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 19.05.2010 – 4 K 1003/07
- BVerfG, 05.11.2019 – 1 BvL 7/16 · Sanktionen im SozialrechtZitiert von 195
- SG Koblenz, 30.11.2005 – S 2 AS 72/05
- BSG, 15.12.2010 – B 14 AS 92/09 RAbsenkung des Arbeitslosengeld II - Sanktionsbescheid - Bestimmtheit - Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung - Zumutbarkeit des Arbeitsangebots - Gefährdung der Kindeserziehung - BekanntgabeZitiert von 97
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2026 – L 1 AS 1182/23 KL
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – L 32 AS 817/24
- VG Hannover, 24.02.2026 – 9 A 1337/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2029 in Kraft
§ 10 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 355)
BGBl. 2025 I Nr. 355
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.